Booking Angels.
Für Ihr Recht auf Schadensersatz.

Hat Ihr Hotellerie Betrieb zwischen 2006 und 2022 mit Booking.com zusammengearbeitet? Dann sind Sie von illegalen Bestpreisklauseln und/oder nicht rechtskonformen Online-Buchungen betroffen. In beiden Fällen steht Ihnen eine finanzielle Entschädigung zu. Wir unterstützen Sie dabei in vollem Umfang und bereiten alle Unterlagen gerichtsfertig für Sie auf. Holen Sie sich Ihr Geld von Booking.com zurück! Die genauen Hintergründe zum Booking.com Fall finden Sie in den FAQs.

Vier Schritte zum Schadensersatz.
So einfach ist der Ablauf für Sie bei Booking Angels.

Ansprüche kalkulieren:

Checken Sie im Schadensersatz-Rechner, ob und in welcher Höhe  Ansprüche bestehen.

Unterlagen hochladen:

Laden Sie bitte im Login Bereich Ihre
Booking.com-Unterlagen hoch.

Vertrag und Vollmacht unterschreiben:

Senden Sie uns die unterschriebenen Vertragsunterlagen sowie das Vollmachts-Formular.

Schadensersatz Auszahlung im Erfolgsfall:

Nach einer geschätzten Klage-Laufzeit von 5 – 7 Jahren bekommen Sie ihre Schadensersatz-Auszahlung.

Kostenlos prüfen. Kostenlos hochladen. Im Erfolgsfall profitieren.

Schadensersatz-Höhe berechnen. Einfach gemacht.

Unser praktischer Schadensersatz-Rechner sagt Ihnen schnell und bequem, ob und in welcher Höhe Sie Schadensersatz-Ansprüche geltend machen können. Wenn ja, brauchen Sie nur noch Ihre Unterlagen hochzuladen und wir kümmern uns um alles weitere. Dabei steht Ihnen bis zum Abschluss ein fester Ansprechpartner zur Seite. In unserem Login-Bereich erhalten Sie jederzeit Einblick in den Prozess Status.

100% Chancen. 100% steuerfrei. Null Risiko.

Wir garantieren, dass im Vorfeld alles 100 % kostenfrei bleibt. Denn die Booking Angels arbeiten ausschließlich erfolgsorientiert. Für unseren Aufwand erheben wir im Erfolgsfall einen fixen Kostensatz von der am Schluss gewonnenen Summe. So entsteht Ihnen kein Risiko, alles bleibt zu 100 % transparent und Sie können nur gewinnen. Und das Beste: Schadensersatz ist steuerfrei!

Häufig gestellte Fragen

Was sind die Hintergründe zu den Bestpreisklauseln von Booking.com?
Viele Hotels haben über Jahre hinweg zu hohe Provisionen an Booking.com gezahlt. Grund dafür sind kartellrechtswidrige Bestpreisklauseln, die Booking.com seit 2006 in seinen AGB festlegte. Diese Klauseln untersagten es Hotels, ihre Zimmer auf anderen Plattformen oder sogar auf ihrer eigenen Website günstiger anzubieten. Das Bundeskartellamt erklärte diese Praxis 2015 für rechtswidrig. Das Verfahren liegt derzeit beim Bundesgerichtshof.
Was ist der Hintergrund zur nicht rechtskonformen Buchungsschaltfläche von Booking.com?
Zwischen Juni 2014 und Dezember 2022 war die Buchungsschaltfläche auf der Booking.com-Website mit „complete booking“ („Buchung abschließen“) beschriftet. Da hier der Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit fehlte, war der Button fehlerhaft und die Buchung nicht rechtskonform. Der Europäische Gerichtshof entschied, dass Buchungen aus diesem Zeitraum ungültig sind. Hotels, die in diesem Zeitraum Provisionen an Booking.com gezahlt haben, können ihr Geld zurückfordern.
Muss ich die Einnahmen aus der Klage versteuern?
Nein! Es handelt sich um einen Schadensersatz, also Ausgleich für einen entstandenen Schaden. Dieser ist 100 % steuerfrei.
Gibt es eine Kostengarantie?
Ja! Wir garantieren, dass unsere Arbeit im Vorfeld zu 100 % kostenfrei ist. Wir arbeiten ausschließlich erfolgsorientiert und orientieren uns dabei an der Summe, die am Schluss gewonnen wird. Für den Aufwand erheben wir davon einen fixen Kostensatz von 35 Prozent.
Wie viele Ansprechpartner habe ich?
Jeder Kunde hat einen persönlichen Ansprechpartner, der sich dann von Anfang bis Ende um den Fall kümmert und alle weiteren Kontakte im Hintergrund koordiniert. Das ist ein fester Bestandteil unseres Service.
Welche Kanzlei führt die Klagen durch?
Die Kanzlei Görg. Der renommierte und erfahrene Spezialist in Sachen Kartellrecht.
Wie sieht es aus im Fall, dass der Prozess vor Gericht verloren würde?
Ihnen als Kunde entstehen keinerlei Kosten. Im Falle eines verlorenen Prozesses hätten sie lediglich keine Schadensersatz Ansprüche bzw. bekämen keine Entschädigung. Das 100-prozentige Risiko liegt ausschließlich beim Vor-Finanzierer der Prozesskosten. Er würde in diesem Fall seine Investitionen verlieren.
Kann booking.com die Zusammenarbeit beenden, wenn wir rechtliche Schritte einleiten?
Grundsätzlich darf booking.com aufgrund eigener Rechtsverstöße keine Kündigung aussprechen, wenn diese berechtigt reklamiert werden. Sollte es dennoch dazu kommen, könnte dies kartellrechtlich relevant sein. In einem solchen Fall könnten wir weitere rechtliche Schritte prüfen, einschließlich möglicher Schadensersatzansprüche.
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