Truck Angels.
Für Ihr Recht auf Schadensersatz.
Haben Sie zwischen 1998 und 2013 einen neuen LKW der Marken MAN, Daimler, Iveco, Volvo, Renault, DAF oder Scania gekauft bzw. geleast? Dann sind Sie vom sogenannten LKW-Kartell betroffen. In diesem Fall steht Ihnen eine finanzielle Entschädigung zu. Wir unterstützen Sie dabei in vollem Umfang und bereiten alle Unterlagen gerichtsfertig für Sie auf. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Organisation und Wiederbeschaffung der notwendigen Unterlagen.
Vier Schritte zum Schadensersatz.
So einfach ist der Ablauf für Sie bei Truck Angels.
Kostenlos prüfen. Kostenlos hochladen. Im Erfolgsfall profitieren.
Schadensersatz-Höhe berechnen. Einfach gemacht.
Unser praktischer Schadensersatz-Rechner sagt Ihnen schnell und bequem, ob und in welcher Höhe Sie Schadensersatz-Ansprüche geltend machen können. Wenn ja, brauchen Sie nur noch Ihre Unterlagen hochzuladen und wir kümmern uns um alles weitere. Dabei steht Ihnen bis zum Abschluss ein fester Ansprechpartner zur Seite. In unserem Login-Bereich erhalten Sie jederzeit Einblick in den Prozess Status.
100% Chancen. 100% steuerfrei. Null Risiko.
Wir garantieren, dass im Vorfeld alles 100 % kostenfrei bleibt. Denn die Truck Angels arbeiten ausschließlich erfolgsorientiert. Für unseren Aufwand erheben wir im Erfolgsfall einen fixen Kostensatz von der am Schluss gewonnenen Summe. So entsteht Ihnen kein Risiko, alles bleibt zu 100 % transparent und Sie können nur gewinnen. Und das Beste: Schadensersatz ist steuerfrei!
Jetzt ungefähre Schadensersatz-Summe berechnen.
Einfach Hersteller-Marke auswählen (Mehrfachauswahl möglich), Anzahl der zwischen 1998 bis 2013 neu gekauften Lastwagen eingeben und auf „Berechnen“ klicken. Und schon wird Ihnen das ungefähr zu erwartende Ergebnis nach Abzug von Prozesskosten und Gebühren angezeigt.
LKW-Marke(n) auswählen:
Anzahl der Fahrzeuge:
Geschätzte
Schadensersatzsumme:
0,00 EUR
Häufig gestellte Fragen
- Muss ich die Einnahmen aus der Klage versteuern?
- Nein! Es handelt sich um einen Schadensersatz, also Ausgleich für einen entstandenen Schaden. Dieser ist 100 % steuerfrei.
- Gibt es eine Kostengarantie?
- Ja! Wir garantieren, dass unsere Arbeit im Vorfeld zu 100 % kostenfrei ist. Wir arbeiten ausschließlich erfolgsorientiert und orientieren uns dabei an der Summe, die am Schluss gewonnen wird. Für den Aufwand erheben wir dann einen fixen Kostensatz.
- Wie viele Ansprechpartner habe ich?
- Jeder Kunde hat einen persönlichen Ansprechpartner, der sich dann von Anfang bis Ende um den Fall kümmert und alle weiteren Kontakte im Hintergrund koordiniert. Das ist ein fester Bestandteil unseres Service.
- Welche Kanzlei führt die Klagen durch?
- Die Kanzlei Görg. Der renommierte und erfahrene Spezialist in Sachen Kartellrecht.
- Wie sieht es aus im Fall, dass der Prozess vor Gericht verloren würde?
- Ihnen als Kunde entstehen keinerlei Kosten. Im Falle eines verlorenen Prozesses hätten sie lediglich keine Schadensersatz Ansprüche bzw. bekämen keine Entschädigung. Das 100-prozentige Risiko liegt ausschließlich beim Vor-Finanzierer der Prozesskosten. Er würde in diesem Fall seine Investitionen verlieren.
- Bei welchen LKW-Herstellern können die Truck Angels mir helfen?
- Betroffene Hersteller im Rahmen des LKW Kartells sind: MAN, Daimler, Iveco, Volvo, Renault, DAF und Scania.
- In welchen Jahren muss die Neuanschaffung den LKW erfolgt sein?
- Zwischen Januar 1997 und Januar 2011 trafen führende europäische LKW-Hersteller wie MAN, Daimler, Iveco, Volvo/Renault, DAF und Scania unzulässige Absprachen. Diese bezogen sich auf Listenpreise, die Reduzierung von Rabatten sowie die Weitergabe der Kosten für neue Emissionsvorschriften (Euronormen).
Die Europäische Kommission deckte dieses wettbewerbswidrige Verhalten auf und leitete rechtliche Schritte ein. Infolgedessen haben betroffene Kunden dieser Hersteller nun die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Bei der Anschaffung in den Jahren 1998-2013 können wir sofort helfen. Für die Jahre 2014 – 2016 können sie sich bereits jetzt auf die Warteliste setzen lassen. Hier arbeiten wir aktuell an den notwendigen Gerichtsgutachten. - In welchen Ländern müssen die LKWs angeschafft worden sein?
- Wir können in allen Ländern der EU helfen. Bei Ländern die erst nach 1998 der EU beigetreten sind, ab dem Eintrittsdatum. Bei Ländern die ausgetreten sind grundsätzlich bis zum Letzen Mitgliedsjahr.
- Wie beeinflusst diese Klage das Verhältnis zu meinem Händler?
- Gar nicht, da die Klage sich ausschließlich gegen den Hersteller direkt wendet und der Händler gar nichts von dieser Klage mitbekommt.
- Muss ich die Fahrzeuge noch besitzen?
- Nein, entscheidend ist, dass Sie die Fahrzeuge im Zeitraum vom 01.01.1998 bis 31.12.2013 neu angeschafft haben.
- Welche Dokumente werden benötigt?
- Für die Klage ist ein Nachweis über die Anschaffung des/der LKW erforderlich. Dies kann eine Rechnung, eine Auftragsbestätigung oder ein Leasingvertrag sein. Wichtig ist, dass das Dokument folgende Angaben enthält: FIN-Nummer, Nettokaufpreis, Anschaffungsdatum.
- Was kann ich tun, wenn mir nicht mehr alle Unterlagen vorliegen?
- Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Kauf Ihrer Zugmaschinen nachzuweisen:
- Ältere Bilanzen, in denen die Fahrzeuge im Anlagevermögen einzeln aufgeführt sind
- Nachfrage beim Händler, ob Rechnungen noch verfügbar sind
- Versicherungsnachweise, die den Kaufpreis und die FIN-Nummer enthalten
- Hat die Klage Auswirkungen auf mein Verhältnis zum Händler?
- Nein, Ihr Händler bleibt außen vor. Die Klage richtet sich ausschließlich gegen den Hersteller, sodass der Händler nicht involviert ist und nichts davon erfährt.
- Kann ich Fahrzeuge, die noch im Bestand sind, weiter nutzen?
- Ja, Sie können Ihre Fahrzeuge weiterhin uneingeschränkt nutzen.
- Kann ich Schadensersatz für gebraucht gekaufte Fahrzeuge erhalten?
- Nein, die Fahrzeuge müssen neu angeschafft worden sein. Auch Vorführfahrzeuge können berechtigt sein. Zudem muss das Fahrzeug ein zulässiges Gesamtgewicht von über 6 Tonnen haben.
- Wie kann ich Sie beauftragen?
- Kontaktieren Sie uns einfach über das Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch.
- Ist es nicht schon zu spät für eine Klage?
- Nein, eine Klage ist noch bis 2029 möglich.
- Handelt es sich um eine Sammelklage?
- Nein, nicht im klassischen Sinne. Wir bieten Kunden mit mindestens 150 LKW eine Einzelklage an. Bei kleineren Flotten bilden wir Gruppenklagen mit bis zu 500 LKW und maximal 50 Klägern. Diese Größe ist vor Gericht besonders vorteilhaft.